Wie verhalte ich mich bei Transportschäden?

Der Liefergegenstand reist auf Gefahr des Empfängers. Für die Erhaltung der Schadensersatzansprüche gegen den Transporteur ist deshalb Folgendes sehr wichtig:

Beschädigte Verpackung:
Bei äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Verpackung oder des Liefergegenstandes sofort durch Transportführer auf dem Lieferschein oder Frachtbrief die Beschädigung bescheinigen lassen. Auch die Art der Beschädigung angeben.

Unbeschädigte Verpackung:
Bei einwandfreier Verpackung ist der Liefergegenstand umgehend auszupacken und auf seinen Zustand und Betriebsfähigkeit zu überprüfen. Wenn Sie dabei einen Schaden feststellen umgehend das letzte Transportunternehmen schriftlich wie folgt in Anspruch nehmen:
  
„Die von Ihnen am ........ gelieferte Sendung kam beschädigt bei uns an.  Wir halten Sie für den entstandenen Schaden verantwortlich und bitten um schriftliche Stellungnahme.”
- Art der beschädigten Ware: z.B. Spülmaschine
- Art der Beschädigung: z.B. Verlust, Bruch, Verbeulen

Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete  Transportschäden können NICHT ersetzt werden.

Im Falle eines Transportschadens:
  1. Lassen Sie die Ware und die Verpackung in jedem Fall unverändert.
  2. Melden Sie den Schaden beim Transportunternehmen.
  3. Setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter bei uns in Verbindung.

 

So handeln Sie richtig bei einem Transport per Paketdienst

Verpackung beschädigt:
Annahme verweigern oder in Gegenwart des anliefernden Fahrers auspacken und den Schaden vom Fahrer bescheinigen lassen.

Verpackung unbeschädigt:
Unverzüglich Ware prüfen! Falls Inhalt beschädigt, sSofort das zuständige Depot informieren und eine Besichtigung oder ein Schadensprotokoll beantragen. Schaden durch das Depot bescheinigen lassen.
Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden!

 

So handeln Sie richtig bei einem Transport per Spedition

Verpackung beschädigt:
In Gegenwart des anliefernden LKW-Fahrers auspacken und von diesem den Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen.

Verpackung unbeschädigt:
Unverzüglich Ware prüfen! Falls Inhalt beschädigt ist, sofort den zuständigen Spediteur informieren und eine Besichtigung oder ein Schadensprotokoll beantragen. Schaden durch den Spediteur bescheinigen lassen.
Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch am übernächsten Tag zu melden!

 

Formular für Reklamation bzw. Schaden

Zur Anzeige einer Reklamation oder eines Schadens nutzen Sie bitte folgendes Formular, das als PDF zum Download zur Verfügung steht.
Formular Reklamation/Schaden

 

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